Am 25. Mai 2014 werden erstmals in Baden-Württemberg 16-und 17-Jährige bei den Kommunalwahlen wählen dürfen.
Die Liste21 hofft / freut sich
- auf viele Jugendliche die diese Möglichkeit nutzen werden
- auf viele Anregungen & Hinweise zu Jugend-Themen, die Eurer Meinung nach bisher nicht aussreichend beachtet wurden
Hintergrund-Infos:
Das Kabinett der grün-roten Landesregierung hatte am 6. November 2012 eine Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen, nach der das Mindestwahlalter bei kommunalen Wahlen von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Am 7. März 2013 hatte die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, am 11. April 2013 wurde das Gesetz vom Landtag mit grün-roter Mehrheit verabschiedet. Die Oppositionsfraktionen CDU und FDP kritisierten die Pläne als parteitaktisch motiviert.
Die Absenkung des Wahlalters betrifft nur das aktive Wahlrecht. Das Recht sich zur Wahl aufstellen zu lassen, also das passive Wahlrecht, erhält man weiterhin erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland noch relativ jung. 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute zogen sechs weitere Länder nach. Auch in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kannst du ab deinem 16. Geburtstag deine Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. Auf Landesebene ist das bisher nur in Brandenburg und Bremen möglich. In Hessen gab es seit 1998 kurzzeitig das Wahlrecht ab 16. Die Änderung wurde 1999 durch die Regierung unter Roland Koch wieder rückgängig gemacht. In keinem der Länder besitzen 16-Jährige das passive Wahlrecht, das heißt, dass sie zwar wählen dürfen, aber nicht gewählt werden können, z. B. als Gemeinderatsmitglied.
Interessante Links:
Landeszentrale f. politische Bildung Baden-Württemberg
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