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| Nachhaltiger Umgang mit der Ressource Boden – durch Nachverdichtung statt Neuausweisung v. Baugebieten! |

Der Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen oder Wohngebieten nimmt bundesweit in Städten und Gemeinden zu, obwohl stagnierende oder rückläufige Bevölkerungszahlen zu verzeichnen sind. Hier liegt nur scheinbar ein Widerspruch, denn die Anzahl der Single-Haushalte steigt ebenso wie der Flächenbedarf pro Einwohner. Gleiches gilt für den Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen – hier nimmt der Flächenbedarf pro Beschäftigtem weiter zu.

Auf die Nachfrage nach Bauland reagiert Brackenheim bisher leider wie viele andere Kommunen – in erster Linie mit der Ausweisung von Neubau-gebieten. Eine hohe städtebauliche und gestalterische Qualität lässt sich so vermeintlich leichter realisieren als bei einer Aktivierung bestehender Brachflächen (Umnutzungsflächen) oder bei der maßvollen Nachverdichtung von Altbaugebieten. Außerdem lässt sich mit der Ausweisung von Neubaugebieten leichter Mittel die Stadtkasse spülen, als z. Bsp. zu versuchen in den Besitz von “Altbeständen”* zu kommen, um diese dann einer Vermarktung zuführen zu können.

Die Aktivierung von Brachflächen und die Nachverdichtung bestehender Baugebiete sind wesentliche kommunale Handlungsfelder, um den Siedlungsdruck auf unversiegelte Flächen im Außenbereich durch Neubaugebiete zu mindern und damit umweltschonend zu handeln. Brackenheim muss – im Sinne der Nachhaltigkeit- die Schaffung von Neubaugebieten, die Baulandbereitstellung auf Brachflächen und die maßvolle Nachverdichtung von Altbaugebieten gleichrangig sehen. Im Einzelfall sollte die Nachverdichtung oder Umnutzung sogar Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete haben.

„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ – dieses städtebauliche Prinzip ist dem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden geschuldet und kennzeichnet damit verantwortungsbewusste Siedlungspolitik, wie die Liste21 sie versteht.

*Übrigens-im gesamten Stadtgebiet gibt es aktuell über 250 unbebaute Baugründstücke!
(entsprechende Übersicht wurde dem Gemeinderat in der Sitzung v. 5.12.2013 vorgestellt – leider schafft man / will man (?) es nicht, das Ganze
ins BürgerInformationsSystem einzustellen -Stand 8.1.2014)

Der obige Beitrag sollte am 10.1.2014 im Amtsblatt erscheinen – wurde aber von der Verwaltungs-Zensur gestrichen 🙁

 

Links zum Thema:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden Württemberg

Bayrisches Landesamt für Umwelt

 

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