| Gemeinderat Brackenheim – Sitzung am 23. April 2020

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→| Persönliche Überlegungen & Anmerkungen zu den Themen der Gemeinderatssitzung
(i
m Vorfeld  / & nach der Sitzung ( Work in Progress)  )

=========== Öffentlicher Teil –Beginn  um 19:00 Uhr ======
Die Tagesordnung der 5. Sitzung im Jahr 2020 -und dass trotz Corona, weil wir auf dem “Land” leider noch nicht soweit sind und Sitzungen nicht Online machen dürfen.
Aber die Politik arbeitet  daran!!
Aber eine Sitzung öffentlich zu machen ( weil man es aus rechtlichen Gründen muss) geht meiner Meinung nach nur..wenn man mehr für die Sicherheit der Teilnehmer tut..

→ Die Vorlagen zur den Ö-Punkten der Sitzungen finden Sie im BIS
(BürgerInformationsSystem )

work in progress

 

1. und wichtiger Tagesordnungspunkt in jeder Sitzung:

Bürgerfragestunde
” die ” Möglichkeit
sich als Bürger Gehör zu  verschaffen/ seine Anliegen der Verwaltung und dem Gemeinderat nahe zu bringen.  

Wird leider immer noch viel zu selten genutzt und um es noch einmal deutlich auszudrücken
–  “..es bringt nichts, sich nach einer getroffenen Entscheidung bei einem Gemeinderat zu beschweren.
Alles hat seine Zeit -und die muss man, vor allem wenn man etwas ändern möchte, auch rechtzeitig nutzen!”
   →  Dies ist Ihre einzige Möglichkeit sich zu Punkten -nicht nur zu denen, die auf
        der
Tagesordnung stehen –  zu Wort zu melden.  
         Im Laufe der Sitzung ist dies für Bürger nicht mehr möglich!!
Und bitte denken Sie daran
→  Ihr Anliegen sollte/muss in eine Frage münden
→ Ihre Redezeit ist – laut Satzung – auf 3 Minuten begrenzt!!
→ es antwortet Ihnen immer (leider nur ) der Bürgermeister
→ bei komplexen Sachverhalten kann ihnen auch eine Antwort für einen späteren Zeitpunkt
    in schriftlicher Form zugesagt werden.

=======================================

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen  
3.

Haushaltsplan 2020 und Finanzplanung 2019 bis 2023;
Beratung und Beschlussfassung

41/2020
  Spannend -faellt denn jetzt beim ersten Haushalt nach der Umstellung auf Doppik (nach Jahrzehnten der Kameralistik)..die so lange in den Vordergrund gestellte…schwarze Null der Stadt?
Und..aufgrund der aktuellen Lage..ist der Haushalt bei seiner Verabschiedung schon wieder Makulatur ..
ma
4. Digitalisierung der Brackenheimer Schulen – Umsetzung Digitalpakt 36/2020
  .Passt ja… die Schulen sind im ShutDown…und Unterricht geht nur noch Digital.
Aber die Schüler werden sich wünschen, die Schulen wären hier schon so weit, wie sie mit dem Digitalpakt-Geldern kommen möchten.
Und das Ganze wird sich auch noch ziehen, denn nur das Zabergäu-Gymnasium hat bisher überhaupt eine Planung, wie das Ganze ablaufen soll
Und..das Ganze kostet Geld..und nur die Erstanschaffung wird bisher bezuschusst. Die sicher nicht niedrigen Folgekosten muss dann die Kommune selber tragen.
Und Digitalisierung kann nicht nur bedeuten, dass man sich um die technische Ausstattung kümmert. 
 
 

Externe Links zu dem Thema:
Deutsches Schulportal
Verband Bildung und Erziehung
Kultusministerium Baden Württemberg

 
5. Brackenheimer Schulen –
a) Aufstockung der Schulsozialarbeit am Zabergäu Gymnasium sowie an den Stadtteilgrundschulen
b) Sekretariatsstunden für die Stadtteilgrundschulen
39/2020
  Schulsozialarbeit:
Warum Schulsozialarbeit so wichtig ist? – Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung
Sekretariatsstunden: wichtige Unterstützung für die Schulen in den Teilorten, da dort oft die Schulleitung in Vertretung übernommen werden muss
 
 6. Bauvorhaben im Außenbereich:
Bauvoranfrage im Außenbereich: Neubau einer landwirtschaftlichen Halle mit integrierter Wohnung, Flst. Nr. 5154, Gemarkung Brackenheim
40/2020 
  Wo liegt denn dass
→ ich finde anstelle der veralteten Lagepläne bzw. Flurstücknummern  sollten immer zusätzlich die aktuellen Möglichkeiten der modernen Medien mit aufgeführt werden. So eine “Draufsicht” von oben macht vieles deutlicher! Und aus Transparenzgründen..sollten Gewandbezeichnungen und Flurstücksnummern nicht mehr als Allgemeinwissen angenommen werden.
§49 der Landesbauordnung Baden Wuerttemberg:

Genehmigungspflichtige Vorhaben
Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie der in § 50 aufgeführten anderen Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in §§ 50, 51, 69 oder 70 nichts anderes bestimmt ist.
Baugesetzbuch (BauGB)
§ 35 Bauen im Außenbereich: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html
 
8. Bauangelegenheiten März / April 2020 34/2020
     
9. Mitteilung der Verwaltung
→ Oft ein etwas “tröger” TOP, aber manchmal gibt es auch überraschende Infos….
 
  → Die Vorlagen zur den Ö-Punkten der Sitzungen finden Sie im BürgerInformationsSystem unter brackenheim.de  →BIS_SD-Net  
  ..und dann kommt noch der NichtÖffentliche Teil……..  
     

 

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